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Allgemeine Reisebedingungen - LAL Sprachreisen GmbH

Allgemeine Reisebedingungen - LAL Sprachreisen GmbH

1. Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich – auch per E-Mail oder Fax – bei LAL oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch LAL an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und LAL zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz, Reiseunterlagen, Rücktritt

(1) Mit der Buchungsbestätigung/Rechnung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen, die zunachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben. Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abwei-chende Vereinbarungen müssen von LAL schriftlich bestätigt werden. Der vollständige Reisepreis ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung nebst Sicherungsschein 30 Tage vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Versicherungsprämien (siehe Ziffer 13) sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich LAL ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung /Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zuleisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei LAL.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung behält sich LAL nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den pauschalierten Stornosätzen nach Ziffer 8 (2) zu verlangen.

3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von LAL. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für LAL nicht verbindlich.
(2) LAL behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie bspw. Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist.
(3) LAL behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Im Falle einer einzelplatz- oder personenbezogenen Erhöhung wird der konkrete Erhöhungsbetrag weiterbelastet, im Falle einer Erhöhung pro Beförderungsmittel wird der einzelplatz- bzw. personenbezogene Erhöhungsbetrag durch die Anzahl der Sitzplätze ermittelt und weiterbelastet. Dies gilt nur, soweit der Abreisetermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt und die Erhöhung vor Vertragsschluss nicht erfolgt noch bekannt noch vorhersehbar war. Die Preiserhöhung bemisst sich nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung im Vergleich zum Zeitpunkt des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird LAL den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reise antritt zulässig.
(4) LAL behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Reiseleistungen, die vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von LAL nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird LAL nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. LAL wird den Kunden über solche wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund informieren.
(5) Im Falle einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises (Ziffer 3. (3)) oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3. (4)) ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit LAL in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch LAL dieser gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird hierzu empfohlen.
(6) Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von LAL nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge

Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten An-/Abreisetage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3. (4). Es handelt sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungenbuchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeitenbereits bekannt sind. Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von LAL vor. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich ist, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. LAL wird Sie überalle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.

6. Mindestteilnehmerzahlen

Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist LAL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. DerRücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.

7. Ersatzperson

LAL berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

8. Rücktritt

(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei LAL. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat LAL Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
(2) LAL macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren. Diese Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt:
Pauschalarrangement mit oder ohne (eingeschlossenen)
Flug/Nur-Hotel/ Transfer/Nur-Sprachkurs: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 29 – 22. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40%
ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75%
ab 6. – 3. Tag vor Reisebeginn 80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 85% des Reisepreises.

Innereuropäische, Interkontinentalflüge undinnerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt. Gebuchte Einzelleistungen wie z.B. Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets (bspw. U-Bahn,Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von bis zu 100% entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich LAL bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an LAL erstattet werden, wird LAL diese auch an den Kunden erstatten.

9. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

10. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung

Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie LAL eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von LAL verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei LAL in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus Minderung gemäß § 651 d BGB, aus Schadensersatz gemäß § 651 f BGB sowie für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt.

11. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

LAL ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

12. Haftungsbeschränkung

Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von LAL herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von LAL allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die vertragliche und deliktische Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

13. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

14. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken und Unfallversicherung. Soweit LAL oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

15. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Ausführliche Infos hierzu finden Sie im Internet unter www.lal.de unter dem Stichwort „Kundeninfo“.

16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von LAL ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von LAL keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von LAL um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.

Stand der AGB: 07.10.2015


Veranstalter der Reisen

LAL Sprachreisen GmbH
Landsberger Str. 88
D-80339 München

Telefon: 089 - 2525-2406
Fax: 089 - 2525-3535
E-Mail: internet(at)lal.de