Allgemeine Reisebedingungen - Puresurfcamps GmbH

Allgemeine Reisebedingungen - Puresurfcamps GmbH

Die Puresurfcamps GmbH ist als Reiseveranstalter und als Vermittler von Reisen und einzelnen touristischen Leistungen tätig. Der Veranstalter einer gebuchten Reise oder touristischen Leistung ergibt sich jeweils aus der Ausschreibung, er wird auch in der Buchungsbestätigung nochmals als Veranstalter benannt.

Vertragsbedingungen der Puresurfcamps GmbH als Reiseveranstalter 

Diese Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Puresurfcamps GmbH und dem Kunden, wenn und soweit die Puresurfcamps GmbH selbst Reiseveranstalter ist.

Vorab: Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. bei Ihnen zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch Sie als Verbraucher/in geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, die in Ziffer 7, Ziffer 8, Ziffer 9 und 11.4 der Vertragsbedingungen der Puresurfcamps GmbH als Reiseveranstalter behandelt sind.

1. Buchung der Reise / Anforderungen an den Reiseteilnehmer / Vertragsschluss

1.1
Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde der Puresurfcamps GmbH verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an. Das Mindestalter für die Teilnahme an Reisen der Puresurfcamps GmbH beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich und bei der Reiseanmeldung vorzulegen.

1.2
Die von der Puresurfcamps GmbH veranstalteten Reisen stellen auf Grund ihres sportlichen Charakters erhöhte Anforderungen an Fitness und Gesundheit. Der Kunde sollte sich dies vor seiner Buchungsentscheidung bewusst machen und in Zweifelsfällen Beratung suchen.

1.3
Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn die Puresurfcamps GmbH dem Kunden eine entsprechende Buchungsbestätigung als PDF oder in sonstiger Textform übermittelt. An seine Reiseanmeldung ist der Kunde bis zur Annahme durch die Puresurfcamps GmbH, jedoch längstens 14 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.

1.4
Ändernde oder ergänzende Abreden zu von der Puresurfcamps GmbH ausgeschriebenen Leistungen – siehe dazu Ziffer 17 – oder diesen Reisebedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Puresurfcamps GmbH, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Leistungsträger (z.B. Beförderungsunternehmen) und vermittelnde Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

2. Vermittlung zusätzlicher Leistungen durch die Puresurfcamps GmbH

Werden neben einem mit Puresurfcamps geschlossenen Reisevertrag ausdrücklich in fremdem Namen Reiseprogramme oder einzelne touristische Leistungen anderer Anbieter (z.B. Flüge, Mietwagen etc.) vermittelt, so gelten insoweit (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB) die Vermittlerbedingungen der Puresurfcamps GmbH. Das Zustandekommen des vermittelten Vertrages und dessen Inhalt richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und gegebenenfalls nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners, soweit diese als Vertragsbestandteil einbezogen werden.

3. Datenschutz/Ausführendes Luftfahrtunternehmen

3.1
Die auf Grund der Anmeldung erfassten Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Abwicklung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Auf das Widerspruchsrecht nach § 28 Abs.4 Bundesdatenschutzgesetz wird hingewiesen, kurze Mitteilung an die am Ende der Bedingungen angegebene Anschrift genügt.

3.2
Die EG-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zunächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3.3
Die aktuelle Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Black-List) finden Sie über die Internetseite ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm

4. Leistungen / Gepäckbeschränkung

4.1
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung der Puresurfcamps GmbH, vgl. Ziffer 1.3, die im Rahmen der Vertragserklärung des Kunden auf die zugrunde liegende Ausschreibung Bezug nimmt. Eventuelle besondere Vereinbarungen (vgl. Ziffer 1.4) gelten vorrangig.

4.2
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Dies bedeutet, pro Person maximal einen Koffer und ein Handgepäckstück. Die maximale Gepäckmaße sind 80 x 40 x 40 cm. Hartschalenkoffer können nicht befördert werden.

4.3
Die Durchführung vor Ort angebotener Ausflüge erfolgt vorbehaltlich des Erreichens der jeweils für den Ausflug festgelegten Mindestteilnehmerzahl.

4.4
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen aus Gründen nicht in Anspruch, die nicht von der Puresurfcamps GmbH zu vertreten sind, so besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Soweit diese Leistungen nicht völlig unerheblich sind, wird sich die Puresurfcamps GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen.

5. Zahlung des Reisepreises / Anzahlung

5.1
Alle Zahlungen auf den Reisepreis sind nur ab Erhalt des Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten, diesen erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung. Sollte er fehlen, wird um Information gebeten.

5.2
Mit Zugang des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Der restliche Reisepreis ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig, soweit im Vertrag keine anderweitige Regelung getroffen worden ist.

5.3
Stornoentschädigungen und Versicherungsprämien sind jeweils sofort fällig.

6. Preisänderungen

6.1
Die Puresurfcamps GmbH ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für sie nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von der Puresurfcamps GmbH nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die gebuchte Reise; Beförderungskosten (insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn der Reise mehr als vier Monaten liegen.

6.2
Der Reisepreis darf nur um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss eingetretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 6.1 genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kalkulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Die Puresurfcamps GmbH ist verpflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.

6.3
Die Puresurfcamps hat eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens am 21. Tag vor Reiseantritt, mitzuteilen.

6.4
Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5 %, so ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Stattdessen kann die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot der Puresurfcamps GmbH verlangt werden, sofern die Puresurfcamps GmbH diese ohne Mehrpreis anbieten kann. Rücktritt oder Verlangen einer Ersatzreise müssen unverzüglich erklärt werden.

7. Rücktritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann die Puresurfcamps GmbH spätestens am 29. Tag vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde kann in diesem Fall die Teilnahme an einer anderen Reise aus dem Angebot von der Puresurfcamps GmbH verlangen, sofern diese ohne Mehrpreis von der Puresurfcamps GmbH angeboten werden kann.

8. Rücktrittskosten vor Reisebeginn / Umbuchung

8.1
Bei Rücktritt des Kunden vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann nach Wahl der Puresurfcamps GmbH, die mit erstmaliger Abrechnung der Rücktrittsentschädigung getroffen wird und danach nur mit Einverständnis des Kunden geändert werden kann eine konkret berechnete Rücktrittsentschädigung oder folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung verlangt werden:

  • bis zum Ende des 9. Monats vor Reiseantritt 5 %
  • ab Beginn des 8. Monats bis inkl. 60. Tag vor Reiseantritt 20 %
  • dann vom 59. bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
  • dann vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40 %
  • dann vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 %
  • dann vom 14. bis 08. Tag vor Reiseantritt 70 %
  • ab dem 07. Tag vor Reiseantritt 80 %

des Reisepreises. Stichtag für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

8.2
Dem Kunden bleibt auch bei einer pauschalierten Abrechnung der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen.

8.3
Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers kann unter den Voraussetzungen des § 651 b BGB vorgenommen werden. Ansonsten sind Umbuchungen grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Vertrag zu den in oben genannten Konditionen und parallele Neuanmeldung möglich. In Einzelfällen kann ggf. Umbuchung gegen eine Umbuchungsgebühr von 25 € p.P. vereinbart werden. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung.

9. Kündigung durch die Puresurfcamps GmbH aus verhaltensbedingten Gründen

Die Puresurfcamps GmbH kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch die Puresurfcamps GmbH nachhaltig die Reise stört oder gefährdet oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Puresurfcamps GmbH, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

10. Rechte und Pflichten der Reiseleitung

10.1
Die jeweilige Reiseleitung oder Campleitung der Puresurfcamps GmbH ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen die Puresurfcamps GmbH anzuerkennen oder derartige Anspruchstellungen entgegenzunehmen.

10.2
Eine Kündigung des Reisevertrages durch die Puresurfcamps GmbH (z. B. bei höherer Gewalt) kann auch durch die Reiseleitung oder Campleitung für die Puresurfcamps GmbH ausgesprochen werden, diese Personen sind insoweit durch die Puresurfcamps GmbH bevollmächtigt.

11. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise

11.1
Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Puresurfcamps GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

11.2
Leistet die Puresurfcamps GmbH nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist die gebotene Abhilfe, so kann dieser selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe verweigert wird oder sofortige Abhilfe durch besonderes Interesse des Reisenden geboten ist.

11.3
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung kann der Kunde einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt, soweit der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

11.4
Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt oder ist deshalb dem Reisenden die Reise oder ihre Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Zuvor hat der Reisende eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Abhilfe unmöglich ist, vom Reiseveranstalter verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

11.5
Abhilfeverlangen und Mängelanzeige betreffend von der Puresurfcamps GmbH veranstalteten Reisen an die Reiseleitung oder Campleitung zu richten. Soweit möglich und zumutbar sind sie an die Puresurfcamps GmbH direkt (Kontaktdaten am Ende der Bedingungen) zu richten.

12. Haftungsbeschränkungen der Puresurfcamps GmbH

12.1
Die vertragliche Haftung gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Reisenden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder

b) die Puresurfcamps GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers einzustehen hat.

12.2
Die Haftung der Puresurfcamps GmbH gegenüber dem Reisenden auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reisepreis des betroffenen Reisenden beschränkt.

13. Beschädigung und Verlust von Reisegepäck

Bei Reisegepäck müssen Verlust oder Beschädigung unverzüglich auch dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden, da internationale Abkommen und gesetzliche Bestimmungen zusätzliche Ausschlussfristen (neben den in diesen Bedingungen erwähnten) enthalten. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet (bei der Flugbeförderung z. B. als „Los Report“ bezeichnet). Den Kunden wird empfohlen, auf den Erhalt eines solchen Dokuments zu achten und es sorgfältig aufzubewahren.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

14.1
Die Information über solche Bestimmungen durch die Puresurfcamps GmbH bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt für deutsche Staatsbürger des EU-Staats, indem die Reise zur Buchung angeboten wird ohne Berücksichtigung persönlicher Umstände, soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden.

14.2
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Die Puresurfcamps wird sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten bemühen, den Reisenden von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Dem Reisenden wird jedoch nahegelegt, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.

14.3
Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Informationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitlich Aufklärung.

14.4
Ergeben sich für den Reisenden wegen der genannten Vorschriften Schwierigkeiten, die seine Teilnahme an der Reise verhindern oder beeinträchtigen, so ist der Kunde deshalb nicht zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt. Voraussetzung ist, dass die Puresurfcamps GmbH seinerseits zur Leistungserbringung in der Lage und bereit ist und die genannten Schwierigkeiten nicht durch die Puresurfcamps GmbH zu vertreten sind. Gegenseitige Ansprüche im Falle eines schuldhaften Verhaltens bleiben unberührt, soweit die Haftungsbegrenzungen in diese Reisebedingungen nicht eingreifen.

15. Versicherungen

Die Puresurfcamps GmbH empfiehlt insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.

16. Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung

16.1
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Reiseleistungen muss der Reisende innerhalb einen Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise der Puresurfcamps GmbH gegenüber unter der am Ende der Bedingungen angegebenen Adresse geltend machen. Nur bei unverschuldeter Fristversäumung ist eine Geltendmachung von Ansprüchen nach Fristablauf möglich.

16.2
Die in Ziffer 16.1 bezeichneten Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, soweit nicht Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, betroffen sind. Solche vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

17. Gültigkeit der Angaben in der Ausschreibung

Die Ausschreibung kann nur die zum Druck- bzw. Aktualisierungszeitpunkt feststehenden Gegebenheiten berücksichtigen und Druckfehler können leider auch bei größter Sorgfalt vorkommen. Änderungen der Ausschreibung bleiben daher bis zu der auf den Vertragsschluss gerichteten Erklärung der Puresurfcamps GmbH vorbehalten.

18. Sonstiges

Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, §§ 651 ff BGB (soweit die Puresurfcamps GmbH als Reiseveranstalter tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

Stand der AGB: Oktober 2015


Veranstalter der Reisen

Puresurfcamps GmbH
Geschäftsführer Stefan Brill & Christian Ehmann
Haydnstraße 10
80336 München

Telefon: 089 599 883 65
E-Mail: service@puresurfcamps.com